Elterninitiative Hanfmühle e.V.

Kindergarten ABC

Der Verein wurde von Jans Georg Ließen gegründet. 1972 ergriffen einige Eltern die Initiative und gründeten 1975 nach langwierigen Verhandlungen im leerstehenden Schulgebäude in Hanf, unseren Kindergarten.

Der Verein

Verein Elterninitiative Hanfmühle e.V. „Gänsehof“

Der Verein ist der Träger der Kindertagesstätte, die Vereinsmitglieder unterstützen durch ihren Beitrag und ihre Mitarbeit.

Wenn Ihr Kind im „Gänsehof“ aufgenommen wird, müssen Sie Vereinsmitglied werden. Alle Themen (Elternarbeitsstunden, Vereinssatzung, Mitgliedschaft etc.) die den Verein betreffen, werden von dem von Ihnen gewählten Vorstand bearbeitet. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Vorstandsmitglieder.

Der Verein tagt in der Regel einmal jährlich in einer Mitgliederversammlung. Dort werden alles vereinsrelevanten Themen bearbeitet, besprochen, erklärt, diskutiert und sämtliche Beschlüsse gefasst, sowie die Wahlen der verschiedenen Ämter getroffen. Eine Liste mit den jeweiligen Aufgaben innerhalb der Ämter ist in der KiKom-App zu finden.

A wie Abholberechtigung

Bitte denken Sie daran, dass das Formular für die Abholberechtigung, Ihre Adresse und alle Telefonnummer immer aktuell sind und vermerken Sie bitte wer Ihr Kind abholen darf und wer nicht. Ist dies im Einzelfall nicht möglich, so bitten wir Sie der beauftragten Begleitperson eine schriftliche Vollmacht mitzugeben, uns in der KiKom- App eine persönliche Nachricht zu schreiben oder uns telefonisch zu kontaktieren.

 

Abholzeiten

Die festen Abholzeiten sind:
Kinder mit 35 Stunden Betreuungsumfang um 14:30 Uhr.

Kinder mit 45 Stunden Betreuungsumfang ab 15 Uhr bis 16:30 Uhr bzw. freitags bis 15:30 Uhr.

Abwesenheiten

Sollte Ihr Kind die Einrichtung nicht besuchen können, informieren Sie bitte die Einrichtung in der Kikom App oder per Telefon.

Aushänge

Alle aktuellen Informationen finden Sie im Eingangsbereich an der Pinnwand oder in der Kikom App.

Ärztliche Bescheinigung

Nach jeder ansteckenden Krankheit benötigen wir eine ärztliche Bescheinigung von Ihnen. Im Sinne des §34ff des Infektionsgesetzes gelten u.a. folgenden Erkrankungen als ansteckend: Siehe Anhang.

Das betroffene Kind darf erst nach Ende der ansteckenden Erkrankung und der Bescheinigung des Arztes die Kindertagesstätte wieder besuchen.

Eine Magen- und Darmgrippe ist noch 48 Std. nach dem letzten Erbrechen/Durchfall ansteckend. Nach den Richtlinien des Gesundheitsamtes darf das Kind die Einrichtung erst nach 48 Std. wieder besuchen.

Die Verabreichung von Medikamenten ist uns laut Landesunfallkasse NRW nicht erlaubt.
Handelt es sich um chronische Erkrankungen, kann dies von ihrem Kinderarzt bescheinigt werden. Mit einer Bescheinigung und einem Medikamentenplan des Arztes, ist die Gabe eines Medikamentes gestattet, Ausnahmen hier sind beispielsweise Medikamente, die durch eine Injektion verabreicht werden müssen. Für solche Fälle ist eine Fachkraft erforderlich, hierzu gehen wir gerne gemeinsam ins Gespräch und stellen die entsprechenden Anträge für eine qualifizierte Fachkraft.

Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht beginnt erst mit der Übergabe des Kindes an das pädagogische Fachpersonal und endet erst, wenn das Kind an eine abholberechtigte Person übergeben worden ist. Bitte geben Sie Ihr Kind unbedingt bei dem pädagogischen Personal ab und nicht an der Eingangstüre oder anderen Personen, nur dann können wir die Aufsichtspflicht gewährleisten.

Bei Festen und Feierlichkeiten liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern oder den Begleitpersonen der Kinder.

B wie Beobachtung

Die Dokumentation/Beobachtung der Entwicklung des Lernens und dem Verhalten der Kinder ist uns sehr wichtig und auch gesetzlich vorgeschrieben. Durch die regelmäßigen Dokumentationen der Beobachtungen erhalten wir Informationen über den Verlauf von Entwicklungs– und Bildungsprozessen. Die Aufzeichnungen dienen uns als Grundlage für die pädagogische Arbeit mit den Kindern und für den fachlichen Austausch in der Kita. Diese Dokumentationen sind auch Grundlage der Elterngespräche zum Entwicklungsstand des Kindes, dieses werden zwei Mal im Jahr mit Ihnen durchgeführt. Und sind beispielsweise bei Kindern mit einem Förderbedarf, für die Wahl der richtigen Schule und die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Fachinstitutionen (FFZ, SPZ) sehr wichtig.

Unsere Partner und wer welche Daten einsehen kann, ist in der Datenschutzverordnung festgehalten.
Gemeinsam mit den Kindern sammeln wir in den Portfolios Erinnerungen und Lernfortschritte.

Beschriften

Bitte versehen Sie die Wechselkleidung, Hausschuhe, Jacken, Gummistiefel, Nuckies/Schnuller und mitgebrachte Gegenstände mit dem Namen Ihres Kindes. Sind die Gegenstände nicht gekennzeichnet, können sie vertauscht werden oder gehen wohlmöglich verloren. Das Personal ist von der Haftung dieser Gegenstände freigesprochen. Sie helfen dennoch sehr gerne, verlorene oder vertauschte, markierte Gegenstände wieder zuzuordnen.

Gastkinder

Wir möchten, dass sich die Kinder bei uns wohl fühlen, deshalb besteht die Möglichkeit, dass Ihr Kind ein Gast- Kind mitbringen kann. Wir bitten Sie, das Gast- Kind vorher anzumelden. Bleibt es über Mittag wird ein Betrag von 3€ fällig.

Beschwerdemanagement

Sollten Sie mit etwas nicht zufrieden sein oder Sie haben sich über etwas geärgert, dann kommen Sie zu uns und sprechen mit uns (Personal/Vorstand/Elternrat). Auch Ideen, Wünsche und Anregungen können Sie jederzeit mit uns besprechen. Den richtigen Ansprechpartner zu finden ist manchmal vielleicht nicht direkt klar, deshalb finden Sie hierzu eine Auflistung in der KiKom-App.

Bring-Zeiten

Bringen Sie bitte Ihr Kind ab 07:30 Uhr (vorher ist keiner da) bis spätestens 09:00 Uhr in den Kindergarten. Dies ist für einen geregelten Tagesablauf in der Einrichtung sehr wichtig. Ihr Kind wird davon profitieren.
Falls Sie es mal nicht rechtzeitig schaffen, informieren Sie uns bitte.

E wie Elterngespräche

Die täglichen Tür- und Angelgespräche geben uns vor allem in der Kita die Möglichkeit zu einem kontinuierlichen Kontakt zwischen Eltern und Mitarbeiter*innen. Wir haben die Chance aktuelle Informationen weiterzugeben und zu erhalten.

Es findet ein Gespräch über die Eingewöhnung statt (6-8 Wochen nach dem Eintritt in den Kindergarten) und zweimal jährlich finden Entwicklungsgespräche mit den Erziehungsberechtigten/Sorgeberechtigten statt.

Eingewöhnung

Die ersten Tage im Kindergarten sollen eine Zeit der behutsamen und individuellen Eingewöhnung sein, um allen Parteien einen guten Start ins Kita-Leben zu ermöglichen. (Berliner Modell)
Wir möchten Ihrem Kind die Möglichkeit geben, sich durch Beobachten, Erkunden und Kontaktaufnahme mit anderen Kindern und dem pädagogischen Fachpersonal mit der positiven Situation auseinander zu setzen. Dies geschieht nach dem Berliner Eingewöhnungsmodell, mit welchem wir viele positive Erfahrung gemacht haben. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie im Anhang.

F wie Feste

Wir feiern in unserer Einrichtung traditionell das Karnevals-, Oster-, Sommer-,
St. Martins- und Nikolausfest. Auch werden je nach Projekten oder Themen Feste angeboten. Die jeweiligen Informationen zum Ablauf erhalten Sie rechtzeitig zu den Festen.

Foto

Eine Fotografin oder ein Fotograf kommen zweimal im Jahr zu uns in die Einrichtung, um Ihr Kind zu fotografieren. Auch Geschwisterkinder können gerne fotografiert werden. Dazu muss die Datenschutzvereinbarung für die Einrichtung vorliegen.

G wie Geburtstag

Der Geburtstag Ihres Kindes wird auch bei uns im Kindergarten gefeiert. An einer langen Tafel wird das Geburtstagskind besungen, gefeiert und beschenkt. Die Kinder dürfen hierzu gerne Obstspieße, Rohkostplatte, Muffins, Kuchen (KEINE Sahnecremes) mitbringen.

K wie Kikom-App

Die App ist verpflichtend, sobald Ihr Kind unsere Einrichtung besucht
Die Kikom-App ermöglicht Ihnen als Eltern, sowie uns als Kindergarten, miteinander zu kommunizieren und aktuelle Informationen auszutauschen. Sie ist immer den neuesten Bestimmungen des Datenschutzes angepasst. Eine andere Art zu kommunizieren z.B. WhatsApp, Signal oder Telegramm ist nicht gestattet. Alternativ können Sie uns aber immer per E-Mail oder per Anruf kontaktieren.

N wie Not-Gruppe

Im ungünstigsten Fall, wenn das Personal oder deren Kinder erkranken und zu wenig Personal in der Einrichtung sein kann, sind wir gezwungen kurzfristig / spontan eine Entscheidung zutreffen. Diese bestehen aus Betreuungszeitkürzung oder Schließung.

Denn in einer eingruppigen Einrichtung sind zwingend zwei Fachkräfte nötig, um eine Betreuung zu gewährleisten.

Wir versuchen immer jedes Mittel um die Betreuung dauerhaft und im vollen Umfang zu gewährleisten, es gibt aber einfach Umstände, auf die wir keinen Einfluss haben. Das Personal ist immer bereit einzuspringen und Überstunden zu machen, dennoch hat alles seine Grenzen.

O wie Öffnungszeiten

Unsere Einrichtung hat Montag bis Donnerstag von 07:30 Uhr – 16:30 Uhr und Freitag von 07:30 Uhr – 15:30 Uhr geöffnet.
In der Zeit zwischen 12:00 Uhr – 13:30 Uhr findet das Mittagessen und die Ruhezeit statt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir in dieser Zeit keine Telefonate annehmen oder Termine in diesem Zeitraum anbieten können. 

S wie Spielzeug

Jeden Montag darf Ihr Kind ein Spielzeug von zu Hause mit in den Kindergarten nehmen. Ausgeschlossen sind Spielzeugwaffen und elektronische Geräte. Auch sollte es nur eine Handvoll Spielzeug sein, z.B. ein Thema mit Playmobil und nicht viele verschiedene Spielsachen.

Stofftiere / Tröster dürfen selbstverständlich täglich mitgebracht werden.
Wenn Ihr Kind Spielzeug mit in die Einrichtung bringt, ist es dafür selbst verantwortlich. Für abhanden gekommenes oder defektes Spielzeug werden wir keine Haftung übernehmen.

Sprachförderung und Sprachbildung

Alltagsintegrierte Sprachbildung wird bei uns ein durchgängiges Prinzip gesehen. Wir nutzen viele Sprechanlässe und die Sprechfreude sowie Sprechbereitschaft der Kinder. Überall kann im Alltag die Sprache und die Freude an der Sprache gestärkt werden. Kinder müssen dazu motiviert sein Interesse zeigen und Freude haben. Darauf bauen wir auf. Die Sprachentwicklung der Kinder halten wir in einem Beobachtungsbogen (Basic) fest.

Träger

Der Träger der Einrichtung ist der Verein Elterninitiative Hanfmühle e.V. „Gänsehof“, vertreten durch den geschäftsführenden Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit Eintritt in unseren Kindergarten und ist die Voraussetzung für die Bereitstellung eines Betreuungsplatzes.

Als Privater Träger und Verein entscheiden und handeln wir unabhängig, natürlich immer nach dem Kibiz und dem gängigen Vereinsrecht. Näheres zur Trägerfunktion erfahren Sie durch den Vorstand und auf den Mitgliederversammlungen.

Tor

Aus Gründen der Aufsichtspflicht muss unser Eingangstor geschlossen sein. Bitte achten Sie darauf, dass das Tor geschlossen ist, wenn Sie das Grundstück betreten bzw. wieder verlassen.

V wie Vorschulkinder

Unsere Vorschulkinder können sich jedes Jahr einen neuen Gruppennamen aussuchen. Die Gruppe trifft sich regelmäßig einmal in der Woche und bespricht vorher ausgesuchte Projekte und Themen wie z.B. das Alphabet, Zahlen schreiben, Verkehrserziehung und Brandschutzerziehung. Am Ende der Kindergartenzeit gibt es einen gemeinsamen Ausflug mit Übernachtung im Kindergarten.
Die Schuki-Zeit ist eine Vorbereitung auf den Alltag in der Grundschule und ist weder mit Noten zu bewerten, noch werden die Kinder gezwungen mitzuarbeiten. Jedes Kind ist individuell und hat sein eigenes Tempo.

W wie Wald

Wir gehen jeden Freitag in den Wald oder machen einen Spaziergang. Die Ausnahme ist hier die Eingewöhnungszeit, zu Beginn eines neuen Kita-Jahres gewöhnen wir unsere Neuankömmlinge ein, in dieser Zeit ist der Gang in den Wald leider nicht möglich. Im Wald und unterwegs können die Kinder mit ihren Sinnen erleben und verstehen. Erfahrungen und Körperbewusstsein werden zusätzlich durch Experimentieren und Erleben geschult.
Für den Waldtag muss ihr Kind angemessene Kleidung tragen und Gummistiefel sowie eine Matschgarnitur in der Kita haben. Wir gehen auch bei leichtem Regen und Schnee.
Wir bitten Sie, nach Waldtagen Ihr Kind auf Zecken zu kontrollieren. Wenn wir bei Ihrem Kind eine Zecke entdecken, dürfen wir diese nicht entfernen, sondern werden Sie umgehend informieren.

Wechselwäsche & Wettergerechte
Kleidung

Wir bitten Sie, dafür Sorge zu tragen, dass immer Wechselwäsche entsprechend der Jahreszeit, in der Aufbewahrungsbox, vorhanden ist.
Gleiches gilt auch für die Kleidung in der Garderobe, wie Matschkleidung, Schuhwerk und Jacken. Bitte ans Beschriften denken, siehe B wie beschriften.